Beiträge

Ab 01.01.2024 gelten folgende Beitragssätze:

Einzelmitgliedschaft    
- Erwachsene ab 18. Lebensjahr - 150 €
- Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr - 50 €

- Ermäßigter Beitrag
für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige
und Zivildienstleistende, jeweils bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres unter Vorlage der
entsprechenden Bescheinigung.

- 50 €
- Ehepaare/Paare - 250 €
Familienbeiträge    
- Ehepaare/Paare mit Kindern/Jugendlichen ohne
eigenes Einkommen bis 18 Jahre
- 275 €
- allein erziehendes Elternteil mit Kindern/Jugendlichen
ohne eigenes Einkommen bis 18 Jahre
- 175 €
Passive Mitglieder - 25 €
Arbeitstunden    
- Einzelmitglieder und alle Jugendlichen ab 16 J. - 5 Std.
- Ehepaare/Paare - 10 Std.

Mitglieder ab Vollendung des 70. Lebensjahres sind von der Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden befreit.

 

Ab 01.01.2027 gelten folgende Beiträge:

Einzelmitgliedschaft    
- Erwachsene ab 18. Lebensjahr - 180 €
- Kinder/Jugendliche bis 18. Lebensjahr - 80 €

- Ermäßigter Beitrag
für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige
und Zivildienstleistende, jeweils bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres unter Vorlage der
entsprechenden Bescheinigung.

- 50 €
- Ehepaare/Paare - 280 €
Familienbeiträge    
- Ehepaare/Paare mit Kindern/Jugendlichen ohne
eigenes Einkommen bis 18 Jahre
- 310 €
- allein erziehendes Elternteil mit Kindern/Jugendlichen
ohne eigenes Einkommen bis 18 Jahre
- 205 €
Passive Mitglieder - 25 €
Arbeitstunden    
- Einzelmitglieder und alle Jugendlichen ab 16 J. - 5 Std.
- Ehepaare/Paare - 10 Std.

 

Inkasso

Stichtag für die Festsetzung des jeweiligen Beitrages ist der 01.01. eines jeden Jahres.

Mit dem Jahresbeitrag werden bis einschließlich 2026 zusätzlich 15 € für die Reinigungskraft Anfang März abgebucht. Ab dem Beitragsjahr 2027 entfällt diese Gebühr.

Evtl. nicht geleistete Arbeitsstunden (pro Stunde 30 €) werden Anfang Dezember eines jeden Jahres abgebucht.

 

Beitragsregelung des TC Elze-Bennemühlen e.V.

 

Die vorstehend aufgeführten Beitragssätze gelten ab dem jeweils angegebenen Zeitpunkt. Die Beitragssätze mit Gültigkeit ab dem 01.01.2027 wurden auf der Mitgliederversammlung am 10.04.2026 beschlossen.

Der TC Elze-Bennemühlen e.V. erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Dieser wird aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung jährlich Anfang März eingezogen.

  1. Festsetzung des Beitrages

Beitragsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Da die Mitgliederversammlung künftig im Januar für das jeweils zurückliegende Geschäftsjahr stattfindet, kann im Falle einer Beitragserhöhung eine Sonderkündigungsfrist eingeräumt werden.

  1. Einzelbeitrag / Familienbeitrag

Es wird zwischen Einzel- und Familienbeiträgen unterschieden.

Als Einzelmitglieder gelten alle Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie sich nicht in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befinden. In diesem Fall gilt längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der ermäßigte Beitrag.

Paare in eheähnlicher Gemeinschaft können auf Antrag wie Ehepaare veranlagt werden.

Als Familie im Sinne dieser Beitragsregelung gelten Eltern oder ein Elternteil mit ihren bzw. seinen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Austritte sowie Änderungen, die Einfluss auf die Beitragsbemessung haben, sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Für Austritte gilt die in der Satzung festgelegte Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Jahresende.

  1. Passive Mitglieder

Nicht aktiv tennisspielende Mitglieder, die am Vereinsleben teilnehmen möchten, können als passive Mitglieder geführt werden.

  1. Sonderregelungen

Der Vorstand kann auf Antrag in begründeten Einzelfällen von dieser Beitragsregelung abweichende Vereinbarungen treffen, sofern dies im Interesse des Vereins liegt. Solche Regelungen gelten jeweils nur für das folgende Geschäftsjahr und müssen anschließend erneut beschlossen werden.

  1. Regelung bei Unstimmigkeiten

Bei Unstimmigkeiten in der Anwendung dieser Beitragsregelung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Gegen diese Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Betroffene Mitglieder sind bei der jeweiligen Entscheidung nicht stimmberechtigt.

  1. Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Elze, April 2026